Isopropylalkohol (technisch), mind. 99,8 % (160 kg)
Isopropylalkohol oder Isopropanol, auch IPA bekannt, für den Einsatz im chemisch-technischen Bereich. Anwendung Der einwertige Alkohol dient seit je her als alkoholisches Löse- und Reinigungsmittel in der chemischen Industrie oder als Zusatz in Frostschutzmitteln im KFZ-Bereich. Durch seine hohe Lösekraft wird es unter anderem auch im Offset-Druck oder anderen Reinigungsprozessen, sowie im Metallguss verwendet. Darüber hinaus dient es als Basis für Flächendesinfektionsprodukte. Vorsichtsmaßnahmen Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen und beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Hände und andere exponierte Körperstellen mit milder Seife und Wasser waschen. Prozessbereich mit guter Be- und Entlüftung ausstatten um die Bildung von Dämpfen zu vermeiden. Nicht offenem Feuer aussetzen. Rauchverbot. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Nach Gebrauch Hände, Unterarme und Gesicht gründlich waschen. Gefahrenhinweise H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sicherheitshinweise P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Weitere Informationen Infolge der pandemischen Ausbreitung bekannter Viren wird Isopropylalkohol in Deutschland verstärkt Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion nachgefragt, und aufgrund der allgemeinen Verknappung in Apotheken und Drogeriemärkten gab die die Bundesstelle für Chemikalien am 4. 3. 2020 als zuständige Behörde nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 bekannt. Diese Allgemeinverfügung tritt zum 31. August 2020 außer Kraft. Damit ist eine Verwendung als Basis für Desinfektion bis zum Ablauf Verfügung möglich. Lagerung Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter verschlossen halten, wenn dieser nicht in Gebrauch ist. Direkte Sonneneinstrahlung meiden.
CAS Nummer: 67-63-0
Gewicht: 160 kg